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HDR Höhendienstleistungen Ressel
Verantwortlich für diesen Webauftritt:
Hubsteiger-Service u. Höhendienstleistungen
Ingenieurbüro Ralf Ressel
Inh. Daniela Ressel
Dipl.-Ing. Ralf Ressel
Lisa-Tetzner-Weg 4
Lisa-Tetzner-Weg 4
58640 Iserlohn
58640 Iserlohn
Tel: 02371 7918005
Tel: 02371 7918006
Mobil: 0163 0808111
e-mail: info(at)hubsteiger-iserlohn.de
e-mail: ing-ressel(at)web.de
Gerichtsstand: Amtsgericht Iserlohn
Alle Rechte an Fotomaterial auf dieser Webseite, sowie das
Steuerangelegenheiten: Finanzamt Iserlohn
Layout unterliegt Herrn Dipl.-Ing. Ralf Ressel
Unbedenklichkeitsbescheinigung §13B Abs.2/4 UStG.
Freistellungungserkl. §48B Abs 1/1 EkStG
Gewerberechtliche Eintragung: Stadt Iserlohn

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6. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses

Dieser Haftungsausschluss ist Teil der kompletten Internetpräsentation der Höhen-Dienstleistung Ressel Iserlohn. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Impressums in ihrem Inhalt und in ihrer Gültigkeit davon unberührt. Abweichungen berechtigen nicht zur Abmahnung.



AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hinweis: Wir sind kein reiner Hubsteiger- oder Arbeitsbühnenvermieter !

Wir sind Dienstleister und führen selbständig Höhenarbeiten durch. Bei diesen Höhenarbeiten handelt es sich um nicht genehmigungspflichtige Arbeiten. Weiterhin bieten wir den Service der Höhenverbringung von Personal zur Ausführung von Höhenarbeiten an. - Hubsteigerservice - Hubsteiger mit Fahrer und Bediener.

Auftragserteilung

Eine Beauftragung, egal ob schriftlich oder mündlich erfolgt grundsätzlich zu unseren allgemeinen Geschäfts- und Zahlungsbedingungen. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen oder es nicht zur genauen Absprache kommt.



Angebote, Preise und Berechnung

Angebote sind freibleibend. Mündliche Angebote und Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Alle angegeben Preise beziehen sich auf den Hubsteiger-Service mit Fahrer und Bediener. Werden durch uns Arbeiten Ausgeführt, so werden diese extra berechnet und nach Aufwand vergütet. Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.



Weisungen

Der Fahrer, bzw. der Bediener des Hubsteigers hat das Weisungsrecht. Der Mieter oder der ausführende Handwerker bei der Höhenverbringung hat den Anweisungen des Hubsteiger-Bedieners grundsätzlich folge zu leisten. Gleiches gilt für den Arbeitsabbruch bei Gefahr oder bei Verstößen gegen geltende Gesetze. Ein Anspruch auf Haftung erfolgt hieraus nicht.



Termine-, Terminvereinbarung zur Ausführung

Termine werden entweder schriftlich oder auch mündlich vereinbart. Wir sind bemüht Termine grundsätzlich ein zu halten, jedoch sind vereinbarte Termine freibleibend und nicht verbindlich.
Kann seitens der Firma HDR Höhendienstleistung Ressel ein Termin nicht wahr genommen werden, oder der Termin muß verschoben werden, aus welchen Gründen auch immer, besteht kein Anspruch auf Haftung, Ersatzbeschaffung oder Schadensersatz.



Haftung und Arbeitsabbruch

Kommt es zum Arbeitsabbruch, gleich aus welchen Gründen, besteht kein Anspruch auf Haftung oder Schadensersatz. Gleiches gilt für einen auftretenden Defekt an der Hubarbeitsbühne bei der nicht ausführbaren Arbeitsleistung.

Ebenfalls keine Haftung wird übernommen, wenn ein Objekt nicht in der passenden Höhe erreicht werden kann und hierdurch Arbeiten nicht ausgeführt werden können.

Ein Haftungsanspruch beschränkt sich auf durch uns verursachte Bearbeitungsschäden, Schäden durch unsachgemäße Arbeitsausführung (z.B. Baumschnitt - Baum/Ast fällt ins Dach und beschädigt das Dach), oder Schäden die durch den Hubsteiger bzw. das Fahrzeug (oder Kranaufbau) verursacht werden ( Beispiel: Kranaufbau fährt gegen die Fassade, Glasscheibe zerbrochen oder ähnlich).



Zahlungsbedingungen bei Auftragserteilung

Die Auftragsvergütung ist bei Unternehmen oder Gewerbetreibenden fällig per Rechnung, kann aber ggf. im Einzelfall abweichen. Bei privat erfolgt die Vergütung je nach Absprache in Bar oder per Rechnung. Grundsätzlich ist bei Rechnungsstellung das Zahlungsziel 7 Tage nach Rechnungsdatum und erfolgt Netto ohne Abzug.

Die An- und Abfahrt zum Kunden bzw. zur Baustelle gilt als Arbeitszeit und der Zeitaufwand sowie die gefahren KM werden mit einer An- / Abfahrtsgebühr von 1,35 Euro pro km zzgl. gültiger MwSt. berechnet. Der Betrag ist der Regelsatz, wobei Abweichungen möglich sind und extra Vereinbarungen getroffen werden können. Die Kosten der Wegstrecke werden lt. Google Maps berechnet und sind somit jederzeit nachvollziehbar (Wegstrecke für LKW - unter Berücksichtigung von Brückenhöhen und LKW durchfahrten).

Wird ein Skontoabzug oder Kundenrabatt gewährt, so wird dieser auf der Rechnung extra ausgewiesen.
Der Kunde selbst ist nicht berechtigt einen Skontoabzug vorzunehmen. In diesem Fall ist der Auftragnehmer, die Fa. HDR Höhen Dienstleistungen Ressel, berechtigt den Abzug kostenpflichtig gegen zusätzlichlichter Aufwandsentschädigung nach zu berechnen.

Rechnungsverzug

Bei Rechnungsverzug nach Überschreitung des vereinbarten Zahlungsziel ist die Fa. HDR-Höhendienstleistungen Ressel berechtigt diesen Verzug zu Lasten des Auftragsnehmer anzumahnen und den Zusatzaufwand angemessen in Rechnung zu stellen.

Bei Zahlungsverzug kommt das BGB gemäß §§286,288 BGB in Anwendung.



Betriebshaftpflicht Versicherung

Wir sind ein Versichertes Unternehmen und gegen jegliche Art von durch uns verursachten Schäden wie: Öl Verlust, Bearbeitungsschäden, Glasbruch, Montageschäden, sowie Schäden die durch das Fahrzeug verursacht werden - versichert.

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